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Die Betriebsversammlung (§§42-46 BetrVG) ist ein Organ der Betriebsverfassung. Sie ist das (demokratische) Forum, in dem Beschäftigte durch Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft über Sie betreffende Fragen „unterrichtet“ werden. Sie bietet die Gelegenheit zur Aussprache, für Anfragen und Diskussionen. Viermal im Jahr muss der Betriebsrat zu seinen Tätigkeiten berichten. Nicht nur betriebliche Themen sollen erörtert werden. Tarifpolitik, Sozialpolitik (Arbeit, Gesundheit, Bildung), Wirtschaftspolitik (Inflation, Energie, Steuern) und Umweltpolitik (Mobilität) sind beispielhaft im § 45 aufgeführt. Die Gewerkschaft ist einzuladen und hat Rederecht. Das dabei gegensätzliche Interessen und Positionen zu Tage treten können ist ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen. Wenn ein Arbeitgeber sich aus der Tarifbindung verdrückt und seine Verhandlungsmacht gegenüber den Beschäftigten missbraucht, dann sprechen wir das an. Wenn Betriebsräte Ihr Mandat nicht zum Wohle der Kollegen ausüben, dann sprechen wir das an. Wenn es in der Nachbarschaft Betriebe mit Vakanzen gibt, die aus unserer Sicht bessere Arbeitsbedingungen bieten und eine positivere Unternehmenskultur pflegen, dann sprechen wir das an. Es bleibt dabei, WIR zeigen klare Kante. Das hat mit Störung des Betriebsfriedens nichts zu tun. Das Aussprechen eines schriftlichen Hausverbotes gegenüber einem gewerkschaftlichen Akteur spricht Bände über das Unternehmen. Das hält uns nicht davon ab, zu sagen was zu sagen ist und für unsere Mitglieder da zu sein.