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21. Fachtagung für Aktive in der beruflichen Bildung
am 20. und 21.05.2026 in Köln
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Sie beeinflusst, wie wir produzieren, kommunizieren und lernen.
Damit Beschäftigte und Betriebe Schritt halten, muss die berufliche Bildung diese Veränderungen aufnehmen.
3. März 20263. März 2026
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Aktualisiert am
3. März 20263. März 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit laden wir Euch zur diesjährigen Fachtagung für Aktive in der beruflichen Bildung am 20./21. Mai 2026 im Radisson Blu in Köln ein.
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Sie beeinflusst, wie wir produzieren, kommunizieren und lernen.
Damit Beschäftigte und Betriebe Schritt halten, muss die berufliche Bildung diese Veränderungen aufnehmen.
Unser Ziel: Berufliche Bildung soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern Handlungskompetenz. Beschäftigte müssen KI nutzen können, ohne ihre Rechte zu verlieren.
Dafür brauchen wir neue Inhalte, praxisnahe Beispiele und klare Regeln.
Eure eigenen Vorstellungen und Erfahrungen sollen Ausgangspunkt unserer Diskussionen sein. Dafür gibt es am ersten Tag eine Themenwerkstatt.
Am zweiten Tag folgt ein Barcamp, für das ihr ein eigenes Thema setzen und mit interessierten Kolleginnen und Kollegen diskutieren könnt.
Zu diesem und zu vielen weiteren Programmpunkten laden wir alle Aktiven in der beruflichen Bildung ein.
Die Fachtagung richtet sich an das betriebliche Aus- und Weiterbildungspersonal in seiner Rolle als
pädagogische Fachkräfte, Trainer*innen, Prüfer*innen, Berater*innen in Fragen der beruflichen Entwicklung
und an Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen und Vertrauensleute.
Für Ausbilder*innen und Prüfer*innen kann Verdienstausfall nicht übernommen werden.
Unterkunfts-, Verpflegungs-, und Reisekosten sowie die Tagungsgebühr übernimmt die IG Metall für ihre Mitglieder.
Die Anreise organisieren sie selbstständig und buchen die Fahrkarte bitte spätestens 2-3 Wochen im Voraus.
Nach Möglichkeit Sparpreis Business wählen (kostenfreie Stornierung bis 1 Tag vorher).
Für Betriebsräte / JAVen erfolgt die Teilnahme nach § 37.6 BetrVG (mit Freistellungsbeschluss!)
Die Gesamtkosten werden im Nachgang der Tagung den Arbeitgebern in Rechnung gestellt.