Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Berliner Finanzamt reagiert auf rechte Kampagne

Unterschreibt die Petition:

Antifaschismus bleibt gemeinnützig!

Berliner Finanzamt reagiert auf rechte Kampagne gegen die VVN-BdA und droht mit Entzug der Gemeinnützigkeit.

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“

Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist gemeinnützig – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren! Mit dieser Forderung befinden wir uns in guter Gesellschaft von mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen, die sich damit Anfang August zu Wort gemeldet haben.

Wir sind dem Erbe der Widerstandskämpfer*innen und Verfolgten des Nazi-Regimes verpflichtet, die unsere Vereinigung 1947 gegründet haben. Das „Nie wieder!“ für das sie zeitlebens standen, verpflichtet uns zum entschiedenen Handeln gegen die AfD – denn sie tritt das geistige und politische Erbe der damaligen Täter*innen an. Sie steht für eine Politik, die die Freiheit und Unversehrtheit aller – in erster Linie jedoch aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierter Menschen und ihrer politischen Gegner*innen – bedroht. Sie ist eine Gefahr für die Demokratie, wie zuletzt das umfangreiche und interdisziplinär erarbeitete Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigte. Ihr gegenüber kann es keine Neutralität geben.

Die VVN-BdA war bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung massiven Repressionen ausgesetzt. Die frühe Bundesrepublik versuchte mehrfach die VVN zu verbieten. In der DDR wurde unsere Vereinigung 1953 zwangsaufgelöst. 2019 wurde schon einmal versucht, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Solidarität gelang es uns, zu belegen, dass die Gründe dafür haltlos waren und die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen.

Die Verteidigung der Demokratie und der Menschenwürde bedarf einer lebendigen und kämpferischen Zivilgesellschaft.

Dieses Engagement muss gemeinnützig bleiben!

Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

Unterschreibt die Petition:

https://weact.campact.de/petitions/antifaschismus-muss-gemeinnutzig-bleiben